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Die neue BauAV im Überblick

Interview mit Neil Alp, Inhaber und Geschäftsführer
ALPN Safety & Security Services GmbH

Die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie betrifft sämtliche Bauarbeiten und alle Unternehmen, die an Bauarbeiten beteiligt sind (über 70‘000 Betriebe in der Schweiz). Wir haben bei unserem Geschäftsführer Neil Alp nachgefragt, was die Totalrevision der BauAV für Unternehmen des Baugewerbes bedeutet:

Eine der wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber ist gemäss Art. 4 BauAV die Pflicht, für jede Baustelle, auf der das Unternehmen Arbeiten verrichtet, ein Sicherheits- und Gesundheits-schutzkonzept (namentlich die Notfallorganisation) schriftlich zu dokumen­tieren.

Frage:
Wie kann ein Unternehmen die Erfüllung dieser Auflage in der Praxis sicherstellen? Welches sind dabei die grössten Herausforderun­gen?

Unternehmen empfehlen wir, sich zunächst an den entsprechenden Empfehlungen und Publikationen des Branchenverbandes zu orientieren. Diverse Branchenverbände sind dabei, entsprechende Vorlagen zu erarbeiten und ihren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Diese können dann übernommen, auf betriebseigene Bedürfnisse angepasst und als Masterplan technisch ins eigene System integriert werden.

Die Suva hat als Hilfestellung einen sehr umfangreichen Sicherheits- und Gesundheits-schutzplan erstellt.

Die Verantwortlichen vor Ort sind gefordert, dann für jede Baustelle die speziellen Gefahren zu berücksichtigen und im jeweiligen Gesundheitsschutzkonzept anzupassen. Die meisten Anpassungen wird es ohnehin im Bereich der Notfallorganisation geben. Denn gerade Arzt- und Spitaladressen wechseln logischerweise je nach Standort. Als Hilfestellung könnte z.B. die Notfall-App “echosos“ dienen.

Als grösste Herausforderung ist sicher die Unterweisung der Mitarbeiter auf jeder neuen Baustelle zu sehen. Auch Mitarbeiter, die an wechselnden Standorten im Einsatz sind, müssen auf jeder einzelnen Baustelle die jeweiligen Voraussetzungen und Vorgaben kennen. Die Arbeitsvorbereitung und Planung ist deshalb enorm wichtig. Baustellenmitarbeiter müssen für ihren Einsatz immer die relevanten Informationen haben und das jeweilige Gesundheitsschutzkonzept dabei haben.

Auf den Baustellen arbeiten gleichzeitig und zeitlich versetzt die unterschiedlichsten Baugewerbefachleute und Unternehmen. Sicher eine Knacknuss für die Baustellen-koordination und Wahrung der Sicherheit.

Frage:
Wie sind diese Herausforderungen zu meistern?
Wird es mit der neuen BauAV einfacher oder komplizierter?

Dass die Sicherheit in der Praxis unterschiedlich gelebt wird von den beteiligten Einsatzfirmen, Mitarbeitenden sowie Kunden und auch die Gewerke nicht an allen Orten auf dem gleichen Stand sind, daran wird nach meiner Einschätzung auch die neue BauAV zunächst nichts ändern.

Sicher ist, dass regelmässige und adressatengerechte Instruktionen und Schulungen, die Pflege eines Qualitätshandbuchs als Kontroll- und Dokumentierungssystem und die Kommunikation in Zukunft noch wichtiger sein werden, um eine gute Sicherheits-organisation und –koordination zu gewährleisten. Ja, die Kommunikation wird in Zukunft sogar ein zentrales Schlüsselelement sein für den Erfolg, was die Baustellenkoordination und Wahrung der Sicherheit anbelangt.

Alle Akteure – Suva, Arbeitgeber und Mitarbeiter – werden am Anfang gefordert sein. Gerade auch für kleinere Unternehmen kann es anfänglich ein Mehraufwand geben, weil bspw. das bestehende Equipment durch Neuanschaffungen erweitert werden muss. Dies erfordert nicht nur Ressourcen für zusätzliches Material, sondern auch für Ausbildungen, Instruktionen und Kontrollen.

Die Totalrevision sollten wir aber als Chance sehen, um schwere und tödliche Unfälle auf den Baustellen zu vermeiden. Es braucht Schutzziele in Form von solchen Verordnungen, auch wenn diese anfänglich als Ballast und unnötig empfunden werden.

Als Unterstützung bei der Umsetzung der neuen BauAV kann ich unseren halbtägigen Online-Kurs BauAV umsetzen empfehlen: Mehr Infos >

Das Interview wurde am 17. Dezember 2021 durch Claudia Keller durchgeführt.

Info-Box:

  • Inkrafttreten per 1.1.2022
    Keine Übergangsfristen vorgesehen (Ausnahmen: vgl. Art. 123 und 124)
  • SUVA-Informationen für einen guten ersten Überblick: suva.ch/bauav2022
  • SUVA-Website bietet mit einem FAQ-Teil zur neuen BauAV Antworten auf spezifische bautechnische Fragen. Für Fragen, die nicht auf der Website beantwortet werden: bauav2022@suva.ch (keine vertiefte Beratung)
  • Download BauAV, AS Referenz (Bundesrecht): AS 2021 384
    Verordnung vom 18. Juni 2021 über die Sicherheit und den Gesund­heitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbei­ten (Bauarbeitenverordnung, BauAV)
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