Skip to content

FAQ

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen zur Ausbildung Spezialist/in ASGS mit eidgenössischem Fachausweis:

Zulassung

Die aktuell gültigen Zulassungsbedingungen für die Eidg. Berufsprüfung sind in der Prüfungsordnung (Ziff. 3.3) und Wegleitung zur Prüfungsordnung (Ziff. 2.2) des Prüfungsveranstalters Verein höhere Berufsbildung ASGS (Trägerverein) beschrieben.

ALPN hat diese für Interessenten und Website-Besucher in einem Infoblatt zusammengefasst, das auf der ALPN Kursseite Spezialist/in ASGS unter „Eckdaten“ heruntergeladen werden kann.

Ja.
Gemäss Wegleitung (Ziff. 2.1) des Prüfungsveranstalters Verein höhere Berufsbildung ASGS müssen Kandidierende eigenverantwortlich die administrativen Schritte 1-7 zur Anmeldung und Prüfungszulassung beachten und im Vorfeld überprüfen.

Die 1-jährige ASGS-Berufspraxis muss qualitativ und quantitativ mit Arbeitsbestätigungen/Arbeitszeugnissen belegt werden:

Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten in welchem Zeitrahmen und Pensum?

Die Berechnungsbasis für die geforderte ASGS-Berufspraxis entspricht immer einer Vollzeit-Tätigkeit. Weil die meisten Kandidaten ihre ASGS-Tätigkeit aber nicht im Vollzeitpensum ausüben, kommt deshalb folgende Berechnung zur Anwendung:

[Pensum ASGS in %] x [Zeitdauer in Jahren] = mind. 100
(100 entspricht 1 Jahr bei 100%)

Die geforderte ASGS-Berufspraxis wird bis zum Beginn der Prüfungssession angerechnet.

Mehr als 10 Jahre zurückliegende Praxiserfahrung im Bereich ASGS wird nicht berücksichtigt.

(siehe Wegleitung Ziff. 2.2)

Diesfalls empfiehlt ALPN eine direkte Vorabklärung beim Prüfungsveranstalter Verein höhere Berufsbildung ASGS. Kandidierende können im Zweifelsfall oder wenn Nachweise fehlen über das Prüfungssekretariat eine Vorprüfung ihres Dossiers beantragen.

(siehe Wegleitung Ziff. 2.1, Schritt 2)

Die Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission) des Prüfungsveranstalters Verein höhere Berufsbildung ASGS.
Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens 3 Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und Rechtsmittelbelehrung.

(siehe Prüfungsordnung Ziff. 2.21 und 3.33)

Wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, grundsätzlich ja.

Eine Vorabklärung der Zulassung beim Prüfungsveranstalter Verein höhere Berufsbildung ASGS ist jedoch angezeigt. Und für den Lehrgang empfehlen wir in so einem Fall, die praktischen Arbeiten in einem externen Betrieb anzuwenden, da es sich um eine sehr praxisorientierte Ausbildung und Prüfung handelt (Fokus auf Handlungskompetenzen).

Berufsprüfung

Nein.
Die Eidg. Berufsprüfung wird für die ganze Schweiz ausschliesslich durch den Trägerverein Verein höhere Berufsbildung ASGS organisiert und durchgeführt.
Die 5 Modulabschlüsse hingegen werden ausschliesslich im Rahmen des Vorbereitungskurses erworben.

Die Prüfungsgebühr für die Eidg. Berufsprüfung beträgt aktuell CHF 2‘080.–.
Diese wird vom Prüfungsveranstalter Verein höhere Berufsbildung ASGS erhoben und beinhaltet die Prüfungsgebühr sowie die Diplomfeier.
Die Gebühren für die Ausfertigung des Fachausweises und die Eintragung in das Register der Fachausweisinhaberinnen und -inhaber als auch ein allfälliges Materialgeld werden separat erhoben (vgl. Prüfungsordnung Ziff. 3.41).

In der Regel von Ende September bis Anfang Oktober auf dem Campus Sursee (AG).
Das aktuell gültige Datum wird jeweils auf der Website des Prüfungsveranstalters unter www.diplom-asgs.ch/berufspruefung publiziert.

In der Regel bis zum 30. April.
Das aktuell gültige Datum wird jeweils auf der Website des Prüfungsveranstalters unter www.diplom-asgs.ch/berufspruefung publiziert.

Ja.
Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch fehlen, können jeweils bis Anfang/Mitte August nachgereicht werden.
Die aktuell gültige Nachreichefrist wird jeweils auf www.diplom-asgs.ch/berufspruefung publiziert.

Ja.
Die Eidg. Berufsprüfung kann gemäss Prüfungsordnung des Prüfungsveranstalters Verein höhere Berufsbildung ASGS (Ziff. 6.5) zweimal wiederholt werden, wobei nur Prüfungsteile mit ungenügender Leistung (Note < 4.0) wiederholt werden müssen.

Nein.
Gemäss Prüfungsordnung des Prüfungsveranstalters Verein höhere Berufsbildung ASGS (Ziff. 4.12 und 4.11) kann die Eidg. Berufsprüfung nur in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch absolviert werden.

Ja.
Beispiele für mögliche Fragen aus der Testprüfung können auf der Website des Prüfungsveranstalters Verein höhere Berufsbildung ASGS abgerufen werden (siehe unterhalb Eckdaten Berufsprüfung):
Publikationsdatum 07. Juli 2020
Publikationsdatum 19. Oktober 2022

Kurs

Nach erfolgreichem Absolvieren des Vorbereitungskurses und der Eidg. Berufsprüfung erwerben Sie den eidgenössischen Fachausweis (FA) mit der Berufsbezeichnung

Spezialist/Spezialistin für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit eidgenössischem Fachausweis

und damit einen neuen Beruf.
Der Fachausweis berechtigt Sie zur Registrierung als ASA-Spezialist/in im ASA-Register der Schweiz. Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS).

Fachausweise haben grundsätzlich keine Verfallszeit.
Aber es besteht nach Erwerb des Fachausweises eine jährliche Fortbildungspflicht (siehe nachfolgende Frage).

Ja.
Gemäss SGAS Fortbildungsreglement sind ASA-Spezialisten verpflichtet, sich jährlich angemessen fortzubilden.
Das ist insbesondere dann relevant, wenn ASA-Spezialisten als Berater/in fungieren und Unternehmen/Betriebe beraten oder auch als Dozenten im ASGS-Bildungsbereich tätig sind.
Gemäss SGAS sind folgende Fortbildungseinheiten (FBE) vorgeschrieben:
6 FBE für Spezialisten ASGS + Sicherheitsfachleute
8 FBE für Sicherheitsingenieure

Unterricht

Die beiden regulären ALPN Vorbereitungskurse

Dienstag-Kurs von 08:30 – 16:15 Uhr
Freitag-Kurs von 13:15 – 20:30 Uhr

starten jährlich jeweils Anfang November in Regensdorf. Der Unterricht findet zu etwa 60% vor Ort (Präsenzunterricht) statt und zu etwa 40% online (Live-Webinar).

Die aktuellen Kurstermine (Detailübersicht) können beim Kurssekretariat oder via kurse@alpn-security.ch angefragt werden.

Ja.
Eine Anwesenheit von 80% ist vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Hinblick auf die Ausschüttung von Bundesgeldern vorgegeben.
ALPN empfiehlt eine Anwesenheit von 100%, da der Kurs sehr intensiv und anspruchsvoll ist.
Eine Abwesenheit ist aber in begründeten Fällen und nach vorgängiger Absprache mit der Kursleitung möglich.
Den verpassten Stoff müssen Kursteilnehmende im Selbststudium nachholen.

Ja.
Die Kursunterlagen werden digital auf der E-Learning-Plattform MOODLE zur Verfügung gestellt. Bei Kursstart erhalten die Kursteilnehmenden zusätzlich noch ein Handout mit den wichtigsten Regelwerken und Checklisten.
Für den MOODLE-Zugang wird vor Kursstart ein persönliches Login an die Kursteilnehmenden verschickt, das i.d.R. bis 30 Tage nach Kursende gültig ist.

Ja, dies ist möglich.
Aufgrund der bislang gemachten Erfahrungen ist dies jedoch nurmehr in Ausnahmefällen zu empfehlen und Präsenz- und Online-Unterricht mit allen Kursteilnehmenden gleichzeitig vorzuziehen.

Ja, sofern bei Präsenzunterricht an diesem Tag Platz im Kursraum vorhanden ist. Ansonsten können Sie alternativ entweder online am Kurs teilnehmen (Hybrid) oder den Lernstoff im Selbststudium vor- oder nacharbeiten.

Ja.
Für eigene Notizen, Gruppenarbeiten, Recherchen u.a.m.

  • Internetverbindung
  • Laptop mit Kamera
  • Headset mit Mikrofon (Mobile-Kopfhörer/Mikrofon genügt)
  • gute Beleuchtung

Modulprüfung

Die Modulprüfung ist der formelle Abschluss eines Moduls, das im Rahmen des ALPN Vorbereitungslehrgangs als einzelner Baustein für die Eidg. Berufsprüfung erfolgreich absolviert werden muss.

Es sind insgesamt 5 Modulprüfungen zu absolvieren (siehe unter Zulassung und ALPN Infoblatt):

  • Hauptmodul 1
  • Hauptmodul 2
  • Hauptmodul 3
  • Vertiefungsmodul 1
  • Wahlmodul 1, 2 oder 3

Für jede bestandene Modulprüfung stellt ALPN ein Modulzertifikat aus.

Die Modulprüfungen dienen als „Eintrittsticket“ für die Eidg. Berufsprüfung.
Nebst weiteren Unterlagen und Nachweisen sind insgesamt 5 Modulzertifikate erforderlich für die Zulassung zur Eidg. Berufsprüfung (siehe Prüfungsordnung Ziff. 3.3 und Wegleitung zur Prüfungsordnung Ziff. 2.2 des Prüfungsveranstalters Verein höhere Berufsbildung ASGS).
Modulprüfungen sind also zwingend abzulegen und müssen mit einer Note von mind. 4.0 bestanden werden, damit ein Zertifikat ausgestellt wird.

Ja.
Die Modulprüfungen werden von ALPN korrigiert und benotet.
Die Noten der Kursteilnehmenden werden dann individuell in einem Notenausweis erfasst und zusammen mit den Noten des Prüfungsworkshops als persönliche „Standortmessung“ für die Eidg. Berufsprüfung an die Kursteilnehmenden abgegeben.

Ja.
Nicht bestandene Modulprüfungen können unter Kostenfolge (separate Verrechnung von CHF 250) wiederholt werden.

Die Modulprüfungen finden an bestimmten, im Voraus angekündigten Tagen statt. Eine entsprechende Planung und Selbstorganisation wird deshalb von den Kursteilnehmenden grundsätzlich erwartet.
Bei unerwarteten Ereignissen (z.B. Krankheit oder Unfall) ist das Kurssekretariat bis spätestens am Morgen des Prüfungstags zu informieren und ein Arztzeugnis einzureichen. Modulprüfungen können diesfalls an einem Ersatztermin absolviert werden.

Nein.
Nur bei Bestehen der Modulprüfung (oder Wiederholungsprüfung) erhalten die Kursteilnehmenden ein Modulzertifikat.
Bei Nichtbestehen wird eine Kursbestätigung ausgestellt.

Subventionen

Ja.
Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund seit 01.01.2018 direkt finanziell unterstützt. Bundesbeiträge können für alle Kurse beantragt werden, die im Jahr des Kursbeginns (Kursjahr) auf der Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) stehen.

Weitere Informationen siehe SBFI-Website

Nein.
Subventionen können erst nach erfolgreichem Absolvieren des Vorbereitungskurses und der Eidg. Berufsprüfung beantragt werden.

SBFI-Beitrag: 50%
EKAS-Beitrag: 25%
Bis zu 50% der Kurskosten werden nach Absolvieren der Berufsprüfung vom SBFI (Bundesbeitrag) übernommen.
Mit erfolgreichem Bestehen der Berufsprüfung werden zusätzlich 25% der Kurskosten von der EKAS übernommen (Erfolgsprämie).

Weitere Informationen siehe SBFI-Website und EKAS-Website

Dieser muss nach Absolvieren des Kurses und der Eidg. Berufsprüfung beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beantragt werden.

Weitere Informationen inkl. Erklärungsvideo siehe SBFI-Website

Diese muss nach erfolgreichem Absolvieren des Kurses und der Eidg. Berufsprüfung bei der Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) beantragt werden.

Merkblatt und Antragstellung siehe EKAS-Website

Nein.
Subventionen werden nur an Privatpersonen ausgerichtet, welche die Ausbildung selber gebucht und bezahlt haben (Nachweispflicht bei Antragstellung mittels Zahlungsbestätigung u.a.).

Wahlmodule

Überlegen Sie sich

a) in welcher Branche Sie berufstätig sind und
b) wo Ihre persönlichen Stärken liegen.

Je mehr Erfahrung Sie in einer Branche haben, desto höher sind auch Ihre Chancen, die Eidg. Berufsprüfung zu bestehen.

Ja.
Neben Ihrem individuell ausgewählten Wahlmodul für die Eidg. Berufsprüfung dürfen Sie bei ALPN im Rahmen des Vorbereitungskurses auch die anderen beiden Wahlmodule kostenlos besuchen, ohne bei diesen aber eine Prüfung ablegen zu können bzw. zu müssen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Kontakt
An den Anfang scrollen