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Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten

Wer mit der Lagerung und dem Transport von Gefahrgut zu tun hat, kann sich bei ALPN als Gefahrgutbeauftragte/r nach ADR/RID und Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) schulen lassen.

Nächster ALPN-Kurs Gefahrgutbeauftragte/r ab 31.10.2022

Der 4-tägige Kurs mit Abschlussprüfung und Schulungsnachweis findet zum zweiten Mal in diesem Jahr vom 31. Oktober – 3. November 2022 statt. Der Kurs richtet sich u.a. an Sicherheitsbeauftragte und Fachverantwortliche aus der Transport- und Logistik-Branche, die sicherstellen müssen, dass die Vorschriften gemäss ADR/RID im Betrieb erfüllt werden.

Wir haben mit unserem Kursleiter und Gefahrgutbeauftragten, Herrn Lennart Hauser, ein Interview geführt und möchten mehr über die Ausbildung und Aufgaben von Gefahrgutbeauftragten erfahren:

Kannst du angehenden Gefahrgutbeauftragten erklären, wie der typische Alltag aussieht?

Die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten sind in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) Art 11 detailliert geregelt. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter zu überwachen und die Unternehmung bei der Beförderung gefährlicher Güter zu beraten. Zudem wird ein Jahresbericht zuhanden der Unternehmungsleitung erstellt und im Ereignisfall ein Unfallbericht verfasst.

Wie ist die Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten aufgebaut?

Der Kurs dauert vier Tage. Am Nachmittag des letzten Kurstages finden die Prüfungen ADR (2 Std.) und RID (1 Std.) statt. Mögliche Fragen oder Probleme werden mit Hilfe des Regelwerks abgeklärt.

Welche Unternehmen sind von Gesetzes wegen verpflichtet, ausgebildete Gefahrgutbeauftragte einzustellen?

Alle Unternehmen müssen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen, wenn sie pro Sendung mehr Gefahrgut versenden als dies die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 erlaubt.

Man spricht auch von der 1000-Punkte-Grenze. Ergibt die Zahl gemäss der Berechnungsformel mehr als 1000 Punkte, so sind in jedem Fall Gefahrgutbeauftragte gefragt. Unternehmen haben die Wahl: Sie können Externe beiziehen oder Mitarbeitende bei ALPN ausbilden lassen.

Ist man somit von sämtlichen Vorschriften ADR/RID befreit, wenn man sich innerhalb der 1000-Punkte-Grenze bewegt?

Nein, man muss beachten, dass auch innerhalb der Freistellung unter anderem das ADR-Beförderungspapier ausgefüllt und die Verpackungsvorschriften sowie Bezettelung (Piktogramme) eingehalten werden müssen. Es ist also zu empfehlen, selbst innerhalb der 1000-Punkte-Grenze einen (externen) Gefahrgutbeauftragten beizuziehen, um die Vorschriften korrekt umzusetzen.

Viele verwechseln die Begriffe Gefahrgut und Gefahrstoffe. Können Sie uns den Unterschied kurz erklären?

Als Beispiel: Sie kaufen im Supermarkt Scheibenreiniger mit Frostschutz (UN 1170). Dabei handelt es sich um ein Gefahrstoff. Bei Gefahrstoffen geht es primär um die korrekte Lagerung.

Der Scheibenreiniger wurde mit dem Lastwagen in den Supermarkt transportiert. Dabei handelt es sich um ein Gefahrgut. Bei Gefahrgut geht es primär um den korrekten Transport.

Welche Aufgaben können ausgebildete Gefahrgutbeauftragte in der Berufswelt wahrnehmen?

Durch die Globalisierung werden immer mehr Güter transportiert. Das führt dazu, dass der Anteil an Gefahrgut zunimmt. Die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten in Kombination mit dem Spezialistin/Spezialist ASGS mit eidg. Fachausweis ist dabei ideal. Immer mehr Firmen suchen Spezialisten, welche die beiden Bereiche abdecken können.

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