Mutterschutz liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber, ist aber längst nicht bei allen Arbeitgebern ein Fokusthema. In der Praxis wird oft erst gehandelt, wenn das Arbeitsinspektorat bei einer Kontrolle den Mutterschutz bemängelt und die Auflage einer Risikobeurteilung Mutterschutz gemacht hat. Mit der Expertise von zwei Fachreferentinnen aus dem Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene vermittelt der ALPN-Kurs Mutterschutz Arbeitgeber-Vertretern (GL, HR) das erforderliche Wissen.
Gesundheitsschutz bei Mutterschaft
Das schweizerische Arbeitsgesetz (822.11 ArG) sieht einen besonderen Gesundheitsschutz bei Mutterschaft vor. Gemäss Art. 35 ArG hat jeder Arbeitgeber schwangere Frauen und stillende Mütter so zu beschäftigen und ihre Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht beeinträchtigt werden.
Der Arbeitgeber darf schwangere Frauen und stillende Mütter zu gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten nur beschäftigen, wenn aufgrund einer Risikobeurteilung feststeht, dass dabei keine konkrete gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind vorliegt, oder wenn eine solche durch geeignete Schutzmassnahmen so minimiert werden kann, dass es zu keinem Gesundheitsschaden kommen kann.
In der Mutterschutzverordnung 822.111.52 ist konkret festgelegt, was gefährliche und beschwerliche Arbeiten sind und ab wann die Beschäftigung schwangerer Frauen und stillender Mütter für beschwerliche und gefährliche Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen untersagt oder von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden muss.
Risikobeurteilung Mutterschutz
Ein Betrieb mit gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten für Mutter und Kind muss auf jeden Fall vor der Beschäftigung von Frauen im betroffenen Betriebsteil eine Risikobeurteilung gemäss Mutterschutzverordnung 822.111.52 durch einen Fachspezialisten (Arbeitsmediziner, Arbeitshygieniker) vornehmen lassen.
Bei der Gewichtung der Kriterien sind auch die konkreten Umstände im Betrieb zu berücksichtigen wie namentlich das Zusammenwirken verschiedener Belastungen, die Expositionsdauer, die Häufigkeit der Belastung oder der Gefährdung und weitere Faktoren, die einen positiven oder negativen Einfluss auf das abzuschätzende Gefahrenpotenzial haben können.
Durch eine Risikobeurteilung Mutterschutz werden die Kriterien im Detail analysiert, evaluiert und umzusetzende Schutzmassnahmen definiert.
Kurs Mutterschutz
Wer als Mitglied der Geschäftsleitung oder in Kaderfunktion (Betriebsleitung, HR-Management) mit Personalfragen zu tun hat und Mitarbeiterinnen in risikobehafteten Arbeitsprozessen beschäftigt, ist gut beraten, sich mit den Fragen des Gesundheitsschutzes im Falle von Mutterschaft zu befassen.
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